Wichtige Haftungsinformation

Haftungsinformation des Möbelspediteurs gemäss § 451 HGB

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Information zur Haftung

Der Möbelspediteur haftet nach dem Umzugsvertrag und dem HGB. Für Beförderung von Umzugsgut mit Bestimmungsort außerhalb der BRD finden die selben Haftungsgrundsätze Anwendung. Dies gilt auch, wenn verschiedenartige Beförderungsmittel zum Einsatz kommen.


Haftungsgrundsätze

Der Möbelspediteur haftet für den Schaden, der durch Verlust oder Beschädigung des Umzugsgutes in der Zeit von der Übernahme zur Beförderung bis zur Ablieferung (Obhutshaftung) entsteht.


Haftungsausschluß

Der Möbelspediteur ist von der Haftung befreit, soweit der Verlust, oder de Beschädigung auf Umständen beruht, die der Möbelspediteur auch bei größer Sorgfalt nicht vermeiden und deren Folgen nicht abwenden konnte.


Haftungshöchstbetrag

Die Haftung des Möbelspediteurs wegen Verlust oder Beschädigung ist auf einen Betrag von 614,-- Euro pro cbm Laderaum, der zur Erfüllung des Vertrages benötigt wird, beschränkt. Wegen Überschreitung der Lieferfrist ist die Haftung auf den dreifachen Betraf der Fracht begrenzt. Haftet der Möbelspediteur wegen der Verletzung einer mit der Ausführung des Umzuges zusammenhängenden vertraglichen Pflicht für Schäden, die nicht durch Verlust oder Beschädigung des Umzugsgutes entstehen, und handelt es sich um andere Schäden als Sach - und Personenschäden, so ist in diesem Fall

die Haftung auf das 3-fach des Betrages begrenzt, der bei Verlust des Gutes zu zahlen wäre.


Besondere Haftungsausschlußgründe

Der Möbelspediteur ist von seiner Haftung befreit, soweit der Verlust oder die Beschädigung auf eine der folgenden Gefahren zurückzuführen ist:

  1. Beförderung von Edelmetallen, Juwelen, Edelsteinen,
    Geld, Briefmarken, Münzen, Wertpapiere oder Urkunden.
  2. Ungenügende Verpackung oder Kennzeichnung durch
    den Absender
  3. Behandeln, Verladen oder Entladen der Sendung durch
    den Absender, Empfänger oder andere Beauftragte.
  4. Beförderung von nicht vom Spediteur verpacktem Gut in
    Behältern oder / und nicht vom Spediteur ausgepacktem
    Gut aus Behältern.
  5. Verladen oder Entladen von Umzugsgut, dessen Größe
    oder Gewicht den Raumverhältnissen an der Lade- oder
    Entladestelle nicht entspricht, sofern der Möbelspedition
    den Absender auf die Gefahr einer Beschädigung vorher
    hingewiesen und der Absender auf die Durchführung der
    Leistung bestanden hat.
  6. Beförderung lebender Tiere und Pflanzen
  7. Natürlich oder mangelhafte Beschaffenheit des Umzug-gutes derzufolge es besonders leicht Schäden insbes. durch Bruch, Funktionsstörung, Rost, inneren Verderb oder Auslaufen erleidet.

Ist ein Schaden eingetreten, der nach den Umständen des Falles auf einer der in den Ziffern 1-7 bezeichneten Gefahren entstehen konnte, so wird vermutet, dass der Schaden aus dieser Gefahr entstanden ist. Der MS kann sich auf die besonderen Haftungsausschlüsse nur berufen, wenn er alle ihm nach den Umständen obliegenden Maßnahmen getroffen und besondere Weisungen beachtet hat.


Wertersatz

Hat der MS Schadenersatz wegen Verlust zu leisten, so ist der Wert am Ort und zur Zeit der Übernahme der Beförderung zu ersetzen. Bei Beschädigung des Gutes ist der Unterschied zwischen dem Wert des unbeschädigten Gutes und dem Wert des beschädigten Gutes zu ersetzen. Dabei kommt es auf Ort und Zeitpunkt der Übernahme des Gutes zur Beförderung an. Der Wert des Umzuggutes bestimmt sich in der Regel nach dem Marktpreis.


Außervertragliche Ansprüche

Die Haftungsbefreiung und Haftungsbegrenzung gelten auch für einen außervertraglichen Anspruch des Absenders oder des Empfängers gegen den MS wegen Verlust oder Beschädigung des Gutes oder wegen Überschreitungen einer vereinbarten Lieferfrist.


Wegfall der Haftunsbefreiungen- u. Begrenzungen

Die Haftungsbefreiungen und Haftungsbegrenzungen gelten nicht, wenn der Schaden auf eine Handlung oder Unterlassung zurückzuführen ist, die der MS vorsätzlich oder leichtfertig und in dem Bewußtsein, dass ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten werde, begangen hat.


Haftungsausschluß

Werden Schadenersatzansprüche aus außervertraglicher Haftung wegen Überschreitung der Lieferfrist gegen einen Mitarbeiter des MS erhoben, so kann sich auch jener auf die Haftungsbefreiungen und Begrenzungen berufen. Das gilt nicht, wenn er vorsätzlich oder leichtfertig in dem Bewußtsein, dass ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten werde, gehandelt hat.


Ausführender Möbelspediteur

Wird der Umzug ganz oder teilweise durch einen Dritten ausgeführt, so haftet dieser für den Schaden, der durch Verlust oder Beschädigung des Gutes der durch Überschreitung der Lieferfrist während der durch ihn ausgeführten Beförderung entsteht, in gleicher weise wie der MS. Der ausführende Spediteur kann alle Einwendungen geltend machen, die dem MS aus dem Frachtvertrag zustehen. Wird Personal des MS in Anspruch genommen, so gelten diese Bestimmungen über die Haftung des Personals.


Haftungsvereinbarung

Der MS weißt den Absender auf die Möglichkeit hin, mit ihm gegen Bezahlung einer Prämie eine weitergehende als die gesetzliche Haftung zu vereinbaren.


Transportversicherung

Der MS weißt den Absender auf die Möglichkeit hin, das Gut gegen Bezahlung einer gesonderten Prämie zu versichern.


Schadenanzeige

Um das Erlöschen von Ersatzansprüchen zu verhindern, ist folgendes zu beachten:

  1. Untersuchen Sie das Gut bei Ablieferung auf äußerlich
    erkennbare Beschädigungen oder Verlust. Halten sie diese auf der Empfangsbescheinigung spezifiziert fest oder zeigen Sie diese dem MS spätestens am Tag nach der Ablieferung an.
  2. Äußerliche nicht erkennbare Beschädigungen oder Verlust müssen dem Möbelspediteur innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung spezifiziert schriftlich angezeigt werden. Pauschale Schadensanzeigen genügen nicht.
  3. Ansprüche wegen Überschreitung von vereinbarten Lieferfristen erlöschen, wenn der Empfänger dem Möbelspediteur die Überschreitung nicht innerhalb von 21 Tagen anzeigt.
  4. Wird die Anzeige nach Ablieferung erstattet, muß sie, um den Anspruchsverlust zu verhindern, in jedem Fall in schriftlicher Form innerhalb der vorgesehenen Frist erfolgen. Zur Warnung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung.

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